Dienstvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen der Dienststelle und dem Personalrat als Vertretung der Beschäftigten. Dienstvereinbarungen werden durch die Dienststelle und den Personalrat gemeinsam beschlossen, wobei auf Seiten des Personalrats ein Beschluss des Gremiums erforderlich ist.
Sie sind schriftlich niederzulegen, von beiden Seiten zu unterzeichnen und in geeigneter Weise in der Dienststelle bekannt zu machen. Dienstvereinbarungen wirken wie Gesetze, d.h. normativ. Auch wenn ein/e Beschäftigte/r damit nicht einverstanden ist, gilt sie zwingend für jede/n Beschäftigte/n.