Inhalt des Dokuments
Wer kann zu uns kommen?
Alle Beschäftigten, die als Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie als Auszubildende an der TU Berlin beschäftigt sind.
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Wann kann man zu uns kommen?
Wir bieten ab
Februar 2017 jeweils am 2. und 4. Freitag des Monats zwischen
09:30 Uhr und 11.00 Uhr eine Sprechstunde zum neuen Tarifrecht
TV-L/TVÜ-L an.
Sie können ohne vorherige Anmeldung einfach zu
uns kommen und finden uns im Hauptgebäude, 2. Obergeschoss,
Altbau/Ostflügel (Eingang Raum H 2076).
Selbstverständlich steht Ihnen der Personalrat von Montag bis
Freitag zur Verfügung. Wenn Sie die Sprechstunde nicht wahrnehmen
können, vereinbaren Sie bitte (unter Angabe Ihres Anliegens) per
E-Mail oder telefonisch einen individuellen Termin oder suchen Sie uns
persönlich auf.
Der Personalrat tagt jeden Dienstag
ab 8.30 Uhr bis grundsätzlich 14.30 Uhr - je nach Umfang der
eingereichten Anträge. Die Sitzungsvorbereitung findet jeweils
montags ab 12.30 Uhr statt.
Zu diesen Zeiten sind die
Mitglieder nicht erreichbar! Die Telefonnummern und Emailadressen der
Mitglieder entnehmen Sie bitte der Auflistung unter "Mitglieder
[1]".
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Mit welchen Problemen kann man zu uns kommen?
Sie können mit allen Problemen, die sich aus Ihrem Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnis und/oder Ihrem Arbeitsumfeld ergeben, zu uns kommen.
Alle Gespräche sind vertraulich und unterliegen gem. § 11 Landespersonalvertretungsgesetz Berlin der Schweigepflicht.
Das sind nur einige Informationen zu Ihrem Personalrat. Sofern Sie feststellen, dass Ihnen Informationen fehlen, freuen wir uns über Ihre Anregungen!
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Kontakt
Geschäftsstelle
Sekr.: PersRat
Tel.: +49 30 314-22901
Tel.: +49 30 314-24648
Fax: +49 30 314-23269
personalrat@tu-berlin.de [2]
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