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Der Personalrat der studentischen Beschäftigten ist bei vielen Vorgängen auf Grund seiner Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zu beteiligen. Diese Beteiligungsrechte ergeben sich aus dem Personalvertretungsgesetz des Landes Berlin (PersVG Berlin) und sind in den §§ 85 - 87 sowie §§ 89 - 90 näher ausgeführt.
Zusätzlich sind bei bestimmten Vorgängen weitere Gesetze und Dienstanweisungen in Form von Rundschreiben seitens der TU Berlin zu beachten. Eine Übersicht der relevanten Rechtsnormen finden Sie auf unserer Übersichtsseite Relevante Rechtsnormen.
Für die gängigsten Vorgänge mit Beteiligungsrechten haben wir für Sie eine thematische Zusammenstellung zu Ihrer Information zusammengetragen um Ihnen und auch uns die Arbeit zu erleichtern.
Hier finden Sie die Leidfäden rund um die Beschäftigung studentischer Beschäftigter (Stand 19.07.2022):
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