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Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (§ 121 BerlHG)
In der Regel werden studentische Beschäftigte zunächst für vier Semester eingestellt. Speziell bei Forschungs- bzw. Drittmittelvorhaben werden oft kürzere Vertragslaufzeiten vereinbart. Aber auch hier gilt: Sofern Mittel verfügbar sind, ist eine Vertragsverlängerung bis zur Beschäftigungshöchstdauer auf Antrag möglich (s. dazu Rundschreiben der Personalabteilung vom 25.04.2007)
-> Auch: Befristung, Verlängerung, Beschäftigungshöchstdauer
Dienstantrittsbestätigung
Nach Erhalt des Beschäftigungsangebotes bestätigt Dein Institut gegenüber der Personalstelle die Arbeitsaufnahme. Mit dem in der Dienstantrittsbestätigung genannten Datum beginnt die bezahlte Arbeit. Aus der Bestätigung sollte hervorgehen, ob Du in den verbleibenden Tagen des Monats die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit leisten kannst. Du bekommst nämlich nur die geleistete Arbeit vergütet. Ohne diesen Hinweis in der Bestätigung könnte Dir Vergütung fehlen.
Die erste Vergütung wird im Allgemeinen etwa sechs Wochen nach Dienstantritt überwiesen. Benötigst Du Deinen Verdienst dringend, solltest Du eine Abschlagszahlung verlangen.
-> Auch: Abschlag, Arbeitsvertrag
Dienstfahrten
Dienstfahrten sind Fahrten zur Erledigung von Dienstgeschäften, die angeordnet bzw. genehmigt worden sind und die nicht zu Fuß erledigt werden können (ab 2 km für eine Wegstrecke). Die Erstattung der Fahrtkosten erfolgt auf Antrag bei der Fakultätsverwaltung bzw. dem Institut. Dienstfahrten mit dem eigenen Kraftfahrzeug werden nur noch unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen genehmigt (s. dazu „Aktuelle Mitteilung“, Ref. VA v. 8.12.97).
Dienstreise
Studentische Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Dienstreise machen (s. dazu Rundschreiben vom Referat II 1, v. 20.5.96, Gruppe F).
Drittmittelprojekte
Für studentische Beschäftigte, die in drittmittelfinanzierten Projekten arbeiten, gelten – bis auf wenige Ausnahmen (v. a. Beschäftigungsdauer abhängig von Drittmitteln/Projektlaufzeiten) – die gleichen Regelungen wie für studentische Beschäftigte, die aus TU-Mitteln finanziert werden.