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Berichtspflichten bei Kooperationen
Berichtspflichten im Rahmen von institutionellen Kooperationen
zwischen TU Berlin und externen Einrichtungen
Der Präsident der TU Berlin hat in Abstimmung mit den akademischen Gremien Rahmenvorgaben für die Erstellung von Berichten im Rahmen von institutionellen Kooperationen der TUB mit Dritten erarbeitet. Die Verantwortung für die Berichterstattung an den Präsidenten und die akademischen Gremien liegt bei den mit einer externen Einrichtung kooperierenden Fakultäten. Ziel der Berichterstattung ist die Präsentation der erzielten Erfolge der Zusammenarbeit und die Kenntnisnahme von möglichen Schwachstellen bzw. ggf. notwendigen Anpassungen im vertraglichen Regelwerk. Die den Fakultäten von der Stabstelle Institutionelle Kooperationen zur Verfügung gestellten Vorlagen für die im Regelfall im drei- bis fünfjährigen Rhythmus zu erstellenden Berichte haben folgenden einheitlichen Aufbau:
- Gemeinsame Forschungsvorhaben der Kooperationspartner unter Nennung der Themen, der beteiligten Personen auf Seiten beider Kooperationspartner sowie der Mittelgeber und Drittmittelsummen, bei gemeinsamen Drittmittelprojekten
- Wissenschaftliche Betreuung: Promotionen, Studien- und Diplomarbeiten
- Publikationen/Aktivitäten
- Lehre, Prüfung, Weiterbildung
- Sonstige Anmerkungen zur Zusammenarbeit/zur Kooperationsvereinbarung, ggf. Kooperationshindernisse und Verbesserungsvorschläge
- Bei An-Instituten Darstellung des durch die Anerkennung bestehenden zusätzlichen Nutzens für die TU Berlin, insbesondere bezogen auf die im Kooperationsvertrag vereinbarten wechselseitigen Leistungen
- Angaben zu Änderung der Gesellschaftsform des Kooperationspartners, Veränderungen im Gesellschaftszweck u.ä.
Einjährige Berichte sind immer dann zu erstellen, wenn dieses entsprechend im Kooperationsvertrag mit der externen Einrichtung bzw. eine intensive gegenseitige Nutzung der vorhandenen Infrastruktur vereinbart worden ist. Die vorgenannten Vorlagen werden den von der Berichtspflicht betroffenen wissenschaftlichen Einrichtungen jeweils rechtzeitig vor Terminablauf von der Stabsstelle Institutionelle Kooperationen zugesandt bzw. liegen diesen bereits vor. Informationshalber können Sie hier das Formblatt für mehrjährige Berichtspflichten (ohne Anlagen) einsehen.
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