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Beteiligte am Studiengangsreviewverfahren
Das TUB interne Studiengangsreviewverfahren ist ein durch vielfältige Akteur*innen gespeister Prozess, bei dem in jedem Prozessschritt klare Zuständigkeiten definiert sind. Weitere Informationen finden Sie hierzu in der Prozessbeschreibung "Studiengangsreview durchführen".
Das Reviewteam
Eine zentrale Rolle im Studiengangsreviewverfahren kommt dabei dem Reviewteam zu. Das Reviewteam ist eine aus mindestens 6 Personen bestehende Gruppe unabhängiger Gutachter*innen, welche dafür zuständig zeichnen, die Bewertung des zu begutachtenden Studiengangs im Studiengangsreviewprozess vornehmen.
Das Reviewteam setzt sich zusammen aus:
- mindestens einem*einer externen, fachlich einschlägigen Hochschullehrer*in (HSL),
- einem*einer TUB-internen, dem Studiengang nicht zugehörigen, fachnahen HSL,
- einem*einer TUB-internen, dem Studiengang nicht zugehörigen, fachnahen wissenschaftlichen Mitarbeiter*in (MA),
- einem*einer externen, fachlich einschlägigen Studierenden,
- einem*einer dem Studiengang nicht zugehörigen, fachnahen Studierenden (i.d.R.) der TU Berlin
- und einem*einer externen Vertreter*in der Berufspraxis.
Bei Studiengängen der Lehrkräftebildung wird der*die Vertreter*in der Berufspraxis durch ei-nen*eine Vertreter*in aus der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung ersetzt. Bei Bedarf wird das RT bei Kooperationsstudiengängen und Clusterverfahren um zusätzliche externe Gutachter*innen (HSL) erweitert. Dadurch wird eine adäquate Überprüfung der fachlichen Qualität aller zu prüfenden Studiengänge durch Hinzuziehung der fachlich einschlägigen Expertise sichergestellt.
Das Reviewteam wird von VP SL konstituiert. Bei der Besetzung wird insbesondere darauf geachtet, dass der externen Sicht auf den Studiengang genügend Rechnung getragen wird. Externe Gutachter*innen gehören nicht der TU Berlin an und dürfen keine Befangenheiten in Bezug auf den Studiengang und seine Beteiligten aufweisen.
Um die Unbefangenheit der externen Mitglieder des Reviewteams sicherzustellen, werden bereits bei der Suche nach geeigneten Kandidat*innen entsprechende Kriterien zugrunde gelegt.
Aufgaben des Reviewteams
Vor der Begehung:
- Vorabbewertung des Studiengangs anhand der Unterlagen (dataSB und Selbstbericht inklusive der Anlagen je begutachtetem Studiengang).
- Rückmeldung von Informationslücken zur Vorbereitung der Begehung anhand der sieben strukturgebenden Qualitätsziele auf Studiengangsebene.
Zur Begehung:
- Führen von Interviews mit den am Studiengang beteiligten Personen (Studierende, Lehrende und Studiengangsverantwortliche).
- Bewertung bzw. Überprüfung der eigenen Vorabbewertung des Studiengangs im Rahmen der (ggf. mehrtägigen) Begehung.
- Diskussion innerhalb eines Konsensmeetings (während der Begehung) zur abschließenden Bewertung des Studiengangs.
Nach der Begehung:
- Rückmeldung zum Gutachtenentwurf, der von einem*einer Mitarbeiter*in des Strategischen Controllings der TU Berlin erstellt wird.
- Ggf. Teilnahme an der Sitzung der internen Akkreditierungskommission (in Absprache, i.d.R. RT-Sprecher*in).
Das RT wählt aus ihren Reihen i.d.R eine Sprecher*in, welche als zusätzliche Aufgaben haben:
- Gesprächsführung während der Begehung, insbesondere in den Gesprächsrunden mit den Studierenden, Lehrenden und Studiengangsverantwortlichen.
- Vertretung des RT bei der Entscheidung in der Internen Akkreditierungskommission (AkkrKomm).
Aufwandsentschädigung und Kostenerstattung
Alle Mitglieder des Reviewteams (bis auf den*die interne*n Hochschullehrer*in) erhalten über einen Pauschalvertrag eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der begutachteten Studiengänge (siehe Tabelle unten). Zusätzlich werden Hotel- sowie Reisekosten (Bahnfahrt 2. Klasse) für externe Gutachter*innen von der TU Berlin übernommen.
Anzahl zu begutachtender Studiengänge | Höhe der Aufwandentschädigung |
1 | 300,- Euro |
2 | 400,- Euro |
3 | 600,- Euro |
4 | 800,- Euro |
Der*Die Studiengangsbeauftragte
Gemäß der Qualitätsmanagementordnung (QMO) ist der*die Studiengangsbeauftragte (SGB) für die Qualitätssicherung des Studiengangs verantwortlich. Im Vorfeld einer Begehung bekommt der*die SGB einen Datenbasierten Studiengangsbericht (dataSB), auf dessen Grundlage er*sie einen Selbstbericht zum Studiengang erstellt. Die beiden Berichte bilden die Grundlage für die Vorabbewertung durch das Reviewteam. Nach der Begehung wird dem*r SGB eine Bewertung des Studiengangs in Form eines Gutachtens übermittelt, auf das der*die SGB wiederum eine Stellungnahme inkl. Maßnahmenplan verfasst, welcher als Unterlage zur Entscheidung in der Internen Akkreditierungskommission (Akkkomm) eingegeben wird. Unterstützt wird er*sie bei allen anfallenden Aufgaben von den Mitarbeiter*innen der jeweiligen Fakultäten/ GKen oder ZIen zuständigen Referate für Studium und Lehre (RefSL). Über die Akkreditierungsentscheidung werden der*die SGB und die Fakultät, GK bzw. das ZI informiert. Handelt es sich um eine Akkreditierung mit Auflagen verantwortet der*die SGB die Auflagenerfüllung innerhalb der festgesetzten Frist (i.d.R. ein Jahr).
I B Referat Prüfungen
In einem ersten Schritt eines Studiengangsreviews prüft I B die formalen Kriterien, d.h. die Konformität des Studiengangs mit dem Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin, der Studienakkreditierungsverordnung Berlin (ggf. mit fachspezifischen Vorgaben - z.B. in der Lehrkräftebildung), sowie mit der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (AllgStuPO) und erstellt hierzu einen Prüfvermerk, welcher als Anlage der Eingangsprüfung dient.
Das Strategische Controlling
Prozessbeauftragt ist ein*e dafür benannte*r Mitarbeiter*in (MA) des Strategischen Controllings (SC). Diese*r ist für die Umsetzung und Gestaltung des Prozesses verantwortlich und unterstützt sowohl die Fakultäten/ GKen, ZIen wie auch das Reviewteam in allen Prozessschritten. Dies geht von der Lieferung des datenbasierten Studiengangsberichts (dataSB), über die Koordination der Begehung und aller damit verbundenen administrativen Aufgaben bis zur Erstellung des Gutachtenentwurfs auf Grundlage der im Konsensmeeting mit dem Reviewteam besprochenen Gesamtbewertung des Studiengangs. MA SC ist darüber hinaus verantwortlich für die Bereitstellung der für die Interne Akkreditierungskommission (AkkKomm) notwendigen Unterlagen und (im Anschluss) für die Überwachung evtl. laufender Fristen (so z.B. bei negativer Eingangsprüfung oder bei Akkreditierung mit Auflagen u.a.).
Die Interne Akkreditierungskommission
Als das an der TU Berlin über die Akkreditierung von Studiengängen entscheidende Organ, trifft die Akkreditierunskommission auf Grundlage der vollständigen Verfahrensunterlagen (Eingangsprüfung, Gutachten inklusive Akkreditierungsempfehlung und Stellungnahme des Studiengangs) eine Akkreditierungsentscheidung.
Der Akkreditierungsrat
Der Akkreditierungsrat (AkkRat) ist das Beschlussorgan der Stiftung Akkreditierungsrat, deren gesetzlicher Auftrag es ist, die Akkreditierung von Studiengängen als Qualitätssicherungsinstrument in Studium und Lehre zu organisieren.
Nach der Entscheidung in der AkkKomm wird dem AkkRat der jeweilige Akkreditierungsstatus (akkreditiert, mit Auflagen akkreditiert, nicht akkreditiert) des Studiengangs inkl. eines Qualitätsberichts aus den folgenden Unterlagen weitergeleitet:
- Eingangsprüfung
- Gutachten inkl. Akkreditierungsempfehlung
- Stellungnahme des Studiengangs bzw. der Fakultät/ GK/ ZI,
- Auszug aus dem Beschlussprotokoll der AkkKomm inkl. Auflagen und Empfehlungen sowie Begründungen zu geänderten Beschlüssen der AkkKomm gegenüber der Empfehlung des Reviewteams.
Die unter den Punkten zwei bis vier genannten Unterlagen werden zusätzlich auf den Webseiten der TU Berlin veröffentlicht.
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