Eine zentrale Rolle im Studiengangsreviewverfahren kommt dabei dem Reviewteam zu. Das Reviewteam ist eine aus mindestens 6 Personen bestehende Gruppe unabhängiger Gutachter*innen, welche dafür zuständig zeichnen, die Bewertung des zu begutachtenden Studiengangs im Studiengangsreviewprozess vornehmen.
Das Reviewteam setzt sich zusammen aus:
Bei Studiengängen der Lehrkräftebildung wird der*die Vertreter*in der Berufspraxis durch einen*eine Vertreter*in aus der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung ersetzt. Bei Bedarf wird das Reviewteam bei Kooperationsstudiengängen und Clusterverfahren um zusätzliche externe Gutachter*innen (HSL) erweitert. Dadurch wird eine adäquate Überprüfung der fachlichen Qualität aller zu prüfenden Studiengänge durch Hinzuziehung der fachlich einschlägigen Expertise sichergestellt.
Das Reviewteam wird von dem*der Vizepräsident*in für Studium und Lehre konstituiert. Bei der Besetzung wird insbesondere darauf geachtet, dass der externen Sicht auf den Studiengang genügend Rechnung getragen wird. Externe Gutachter*innen gehören nicht der TU Berlin an und dürfen keine Befangenheiten in Bezug auf den Studiengang und seine Beteiligten aufweisen.
Um die Unbefangenheit der Mitglieder des Reviewteams sicherzustellen, werden bereits bei der Suche nach geeigneten Kandidat*innen entsprechende Kriterien zugrunde gelegt.
Vor der Begehung:
Zur Begehung:
Nach der Begehung:
Das RT wählt aus ihren Reihen eine Sprecher*in, welche als zusätzliche Aufgaben haben:
Alle Mitglieder des Reviewteams (bis auf den*die interne*n Hochschullehrer*in) erhalten über einen Pauschalvertrag eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der begutachteten Studiengänge (siehe Tabelle unten). Zusätzlich werden Hotel- sowie Reisekosten (Bahnfahrt 2. Klasse) für externe Gutachter*innen von der TU Berlin übernommen.
Anzahl zu begutachtender Studiengänge | Höhe der Aufwandentschädigung |
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1 | 300,- Euro |
2 | 400,- Euro |
3 | 600,- Euro |
4 | 800,- Euro |
Gemäß der Qualitätsmanagementordnung (QMO) ist der*die Studiengangsbeauftragte (SGB) für die Qualitätssicherung des Studiengangs verantwortlich. Im Vorfeld einer Begehung bekommt der*die SGB einen Datenbasierten Studiengangsbericht (dataSB), auf dessen Grundlage er*sie einen Selbstbericht zum Studiengang erstellt. Die beiden Berichte bilden die Grundlage für die Vorabbewertung durch das Reviewteam. Nach der Begehung wird dem*r SGB eine Bewertung des Studiengangs in Form eines Gutachtens übermittelt, auf das der*die SGB wiederum eine Stellungnahme inkl. Maßnahmenplan verfasst, welcher als Unterlage zur Entscheidung in der Internen Akkreditierungskommission (Akkkomm) eingegeben wird. Unterstützt wird er*sie bei allen anfallenden Aufgaben von den Mitarbeiter*innen der jeweiligen Fakultäten/ GKen oder ZIen zuständigen Referate für Studium und Lehre (RefSL). Über die Akkreditierungsentscheidung werden der*die SGB und die Fakultät, GK bzw. das ZI informiert. Handelt es sich um eine Akkreditierung mit Auflagen verantwortet der*die SGB die Auflagenerfüllung innerhalb der festgesetzten Frist (i.d.R. ein Jahr).
In einem ersten Schritt eines Studiengangsreviews prüft das Referat Prüfungen (I B) die formalen Kriterien, d.h. die Konformität des Studiengangs mit dem Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin, der Studienakkreditierungsverordnung Berlin (ggf. mit fachspezifischen Vorgaben - z.B. in der Lehrkräftebildung), sowie mit der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (AllgStuPO) und erstellt hierzu einen Prüfvermerk, welcher als Anlage der Eingangsprüfung dient.
Prozessbeauftragt ist ein*e dafür benannte*r Mitarbeiter*in des Strategischen Controllings (SC). Diese*r ist für die Umsetzung und Gestaltung des Prozesses verantwortlich und unterstützt sowohl die Fakultäten bzw. Gemeinsamen Kommissionen, Zentralinstitute wie auch das Reviewteam in allen Prozessschritten. Dies geht von der Lieferung des datenbasierten Studiengangsberichts, über die Koordination der Begehung und aller damit verbundenen administrativen Aufgaben bis zur Erstellung des Gutachtenentwurfs auf Grundlage der im Konsensmeeting mit dem Reviewteam besprochenen Gesamtbewertung des Studiengangs. Der*die Mitarbeiter*in ist darüber hinaus verantwortlich für die Bereitstellung der für die Interne Akkreditierungskommission notwendigen Unterlagen und (im Anschluss) für die Überwachung evtl. laufender Fristen (z.B. zur Auflagenerfüllung).
Als das an der TU Berlin über die Akkreditierung von Studiengängen entscheidende Organ, trifft die Akkreditierungskommission auf Grundlage der vollständigen Verfahrensunterlagen (Eingangsprüfung, Gutachten inklusive Akkreditierungsempfehlung und Stellungnahme des Studiengangs) eine Akkreditierungsentscheidung.
Der Akkreditierungsrat ist das Beschlussorgan der Stiftung Akkreditierungsrat, deren gesetzlicher Auftrag es ist, die Akkreditierung von Studiengängen als Qualitätssicherungsinstrument in Studium und Lehre zu organisieren.
Nach der Entscheidung in der internen Akkreditierungskommission wird dem Akkreditierungsrat der jeweilige Akkreditierungsstatus (akkreditiert, mit Auflagen akkreditiert, nicht akkreditiert) des Studiengangs inklusive eines Qualitätsberichts aus den folgenden Unterlagen weitergeleitet:
Der aktuelle Akkreditierungstatus eines Studiengangs ist über die Datenbank des Akkreditierungsrats öffentlich einsehbar.
Einrichtung | Strategisches Controlling |
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Raum | H 1055 |
Einrichtung | Strategisches Controlling |
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Raum | H 1055 |