Inhalt des Dokuments
Akademischer Senat
Die Aufgaben des Akademischen Senats [1] (AS) sind u.a.: Mitwirkung bei der Errichtung von Organisationseinheiten, Einrichtung von Studiengängen, Erlass von Satzungen, Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen, Stellungnahme zu Studien- und Prüfungsordnungen, Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen, Koordinierung der Tätigkeit der Fakultäten, Beschlussfassung über Hochschulentwicklungs- und Ausstattungspläne, Frauenförderrichtlinien, Regelungen über die Benutzung der Hochschuleinrichtungen.
Der Akademische Senat setzt sich aus 13 Hochschullehrer*innen, 4 Wiss. Mitarbeiter*innen, 4 Sonst. Mitarbeite*innen und 4 Studierenden zusammen.
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