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Wer sind wir?
Fünfzehn Kolleginnen und Kollegen von Euch, also ebenfalls studentische Beschäftigte, die jeweils für ein Jahr in den Personalrat gewählt werden, tatkräftig unterstützt durch eine Verwaltungsangestellte. Von den Gewählten können einige von ihrer bisherigen Tätigkeit völlig freigestellt werden und sich voll und ganz (bis zu 80 h) den Personalratsaufgaben widmen. Die restlichen Personalratsmitglieder arbeiten weiter in ihren alten Positionen und stehen dem Personalrat mit jeweils 20 bis 40 Stunden pro Monat zur Verfügung. Für den Personalrat kandidieren können alle studentischen Beschäftigten, die sich für die Belange der studentischen Beschäftigten einsetzen wollen. Wichtig ist, dass sich potentielle Kandidat/inn/en bis spätestens Mai eines jeden Jahres melden. Da jedes Semester Mitglieder des Personalrates ausscheiden, werden auch jedes Jahr wieder neue Kandidat/inn/en und Wahlhelfer/innen gesucht.
Wie wär's mit Dir?
Die Wahlmodalitäten, die Zusammensetzung des Personalrats, die Amtszeit, die Aufgaben und die Beteiligungsmöglichkeiten sind im Personalvertretungsgesetz für das Land Berlin (LPersVG) festgelegt. Ein eigener Personalrat für die studentischen Beschäftigten ist nur in Berlin vorgesehen.
Schwerpunkte unserer Arbeit sind,
die Interessen der studentischen Beschäftigten zu vertreten:
- Ausübung des Mitbestimmungsrechtes bei Einstellungen, Verlängerungen und Kündigungen
- Mitwirkung bei Stellenausschreibungen, bei Verhandlungen über Arbeitsbedingungen und der Haushaltsplanung
- Individuelle Beratung für Arbeitnehmer/-innen
- Überwachung der Einhaltung des Tarifvertrages